Ab heute gilt die neue Coronaschutzverordnung vom Land NRW. Die aktuellen Regelungen haben wir für euch zusammengefasst. Durch die öffentliche Bekanntmachung setzt der Verein voraus, dass die Regelungen von allen Mitgliedern und Gästen befolgt werden. Der Verein behält sich stichprobenartige Überprüfungen vor.
Allgemeine Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen.
2G Regel:
Spieler*innen, Schiedsrichter*innen, Zuschauer und Eltern (ab 16 Jahre) müssen vollständig geimpft oder genesen sein, um die Sportanlage betreten zu dürfen. Dies gilt sowohl beim Spiel- wie auch beim Trainingsbetrieb.
2G-PLUS Regel:
Beim Training in der Sporthalle und beim Besuch vom Vereinsheim gilt die 2G-PLUS-Regelung ab 16 Jahren. Sportler*innen und Trainer*innen müssen geimpft oder genesen sein und benötigen zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis. Der Test kann unter Aufsicht auch in der Sporthalle bzw. im Vereinsheim durchgeführt werden und gilt für die entsprechende Veranstaltung. Personen die bereits eine Drittimpfung erhalten haben oder doppelt geimpft plus als genesen gelten, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Kinder und Jugendliche:
Für Kinder und Jugendliche (unter 16 Jahre) gilt nicht die 2G und die 2G-PLUS Regelung. Diese können wie gewohnt zum Training oder ins Vereinsheim kommen. Testungen finden regelmäßig in den Schulen statt.
3G Regel:
Ehrenamtliche Helfer (Trainer, Betreuer, Ordner, etc.) müssen, wenn sie nicht vollständig immunisiert sind, einen tagesaktuellen Coronaschnelltest (nicht älter als 24 Stunden), von einer offiziellen Teststelle, vorlegen.
Auf der Sportanlage müssen nicht vollständig immunisierte Personen eine medizinische Maske tragen.
